Die Legalisierung von Cannabis in Deutschland ist schon
seit gewisser Zeit eine große Diskussion, in dem viele Faktoren wie der
Jugendschutz, die Medizin und der Freizeitgenuss mit in Betracht gezogen werden.
Wie es mit der Legalisierung noch voran kommt, lesen Sie hier.
Aktuelle Lage
Cannabis und Cannabisprodukte sind illegale Suchtmittel
im Sinne des deutschen Betäubungsmittelgesetzes und dürfen nicht besessen,
angebaut oder gehandelt werden und werden strafrechtlich verfolgt.
Die Politik
Dies wird sich jedoch in naher Zukunft ändern. Zu der
gemeinsamen Vereinbarung von Grünen, SPD und FDP, der Ampelkoalition, gehört
eine Vereinbarung, dass Cannabis unter dem Titel „Kontrollierte Vermarktung von
Cannabis an Erwachsene zu Erholungszwecken“ bald frei als Genussmittel sein
soll.
Besonders die FDP ist für eine schnelle
Cannabis-Legalisierung motiviert und fordert ein schnelleres Tempo für das
Versprechen der Freigabe von Cannabis zu Genusszwecken in Form eines Gesetzes.
Worauf wird geachtet?: die Eckpunkte
Bereits im Oktober vergangenen Jahres hat das
Bundeskabinett die Eckpunkte der Cannabis-Legalisierung in Deutschland
beschlossen.
Erwerb, Konsum und Straffreiheit
Zum einen wird der Erwerb und Besitz von 20 bis 30 Gramm
nicht mehr strafbar sein, da die Inhaltsstoffe der Cannabispflanze
Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) nicht mehr als
Betäubungsmittel eingestuft werden. Zudem soll aufgrund großen Aufwands die
THC-Grenze für über 21-jährige wegfallen. Für unter 21-jährige gibt es ein
erhöhtes Risiko für cannabisbedingte Gehirnschädigungen in der Adoleszenz und
aus diesem Grund ist eine THC-Grenze in diesen Fällen möglich. Die Konsumarten
von Cannabis sind nicht in allen Formen erlaubt. Während man Produkte zum
Rauchen, Inhalieren, in Form von Kapseln, Sprays oder Tropfen erwerben kann,
sind Edibles zunächst nicht zugelassen. Der Kauf soll in Fachgeschäften für
Bürger*innen über 18 Jahren erlaubt sein. Diese sollen in weitem Abstand zu
Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen betretbar sein.
Rechtliches
Es ist untersagt für Cannabis zu werben, sowie
Versandhandel durchzuführen oder den Handel ohne eine Lizenz durchzuführen.
Außerdem soll es neben der Umsatzsteuer eine besondere Cannabissteuer geben,
die von dem THC-Gehalt abhängt.
Privates
Privat dürfen pro volljährige Person drei weibliche
blühende Pflanzen angebaut werden, jedoch vor dem Zugriff von Kindern und
Jugendlichen entfernt werden. Zudem sollen Bürger*innen Zugriff auf Aufklärung,
Beratung und Prävention gestattet bekommen und die Auswirkungen sollen
analysiert werden, sodass Regelungen eventuell angepasst werden. Details sind
im Laufe der Zeit jedoch noch änderbar.
Die Aussicht auf einen legalen Konsum von Marihuana durch
Erwachsene im Jahr 2024 ist daher weniger unwahrscheinlich, da Marihuana in
Deutschland nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft ist.
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